„ Wir brauchen noch mehr Wettbewerb bei Strom und Gas“
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zu Stand und Visionen der Regulierung auf den deutschen Energiemärkten
Seit Beginn der Regulierung im Jahr 2005 sind die Strompreise für die Privatverbraucher enorm gestiegen. Ist der Netzagentur lediglich nur Schadensbegrenzung gelungen? Kann das Ziel der Regulierung sein?
Kurth: Die Bundesnetzagentur ist nur für Netzentgelte zuständig, nicht für die Erzeugerpreise der verschiedenen Energiequellen. Diese Preise werden auf dem Weltmarkt bestimmt. Der Anteil des Netzentgeltes am Strompreis ist von anfangs einem Drittel auf rund ein Viertel gesunken. Dadurch haben die Verbraucher bisher ca. drei Milliarden Euro gespart. Gestiegen hingegen sind die EEG-Umlage und damit die Preise für erneuerbare Energien. Die Politik und viele Verbraucher erklären hierzu, dass sie gerne bereit wären, für die Ökologisierung und den Umbau der Stromerzeugung zu bezahlen. Unsere Aufgabe ist es, den Zugang zu den Netzen zu gewährleisten und den Wettbewerb zu fördern. Da ist uns ein echter Durchbruch gelungen. Über zwei Millionen Kunden haben bisher den Stromlieferanten gewechselt. Der normale Verbraucher kann so jährliche Einsparungen von bis zu 300 Euro erzielen.

Matthias Kurth sieht die Voraussetzungen für Smart Metering noch nicht gegeben
Das A und O für Wettbewerb besteht in der Wechselbereitschaft der Kunden. Die Wechselquote liegt aber bei schmalen fünf Prozent. Woran liegt das?
Kurth: Ich kann die Verbraucher nicht zu ihrem Glück zwingen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Verbraucher Zeit benötigen, sich an den Wettbewerb zu gewöhnen. Im Telekommunikationsbereich hat es zehn Jahre gedauert, bis sich eine erfreuliche Wechselbereitschaft eingestellt hat. Die Hauptursache ist: Der Mensch ist häufig träge. Die Kunden scheuen Wechsel, wie man auch daran erkennen kann, dass wir auch sehr selten unser Bankkonto wechseln.
Kann man durch die Einführung von intelligenten Stromzählern – Smart Meters - dem Endkunden variable Tarife schmackhaft machen?
Kurth: Die Bundesnetzagentur hat dem Gesetzgeber zahlreiche Vorschläge gemacht, wie der Branche lastvariable Tarife zum Nutzen des Privatkunden schmackhaft gemacht werden könnten. Wir haben derzeit leider weder die technischen noch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein intelligentes Tarifangebot und einen intelligenten Stromverbrauch. Ein Tag/Nachtstromtarif alleine ist unzureichend. Er erfüllt nicht die Anforderungen eines Tarifmodells für ein Smart Metering als Voraussetzung für ein intelligentes Stromnetz.
Können bis Ende 2010 dem Kunden flexible Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs setzen?
Kurth: In Privathaushalten existieren noch nicht die Voraussetzungen, um den Stromverbrauch genau zu messen und zu steuern. Bis Ende 2010 muss dem privaten Verbraucher ein Tarif – z. B. ein Tag-/Nachttarif – angeboten werden. Die Industrie hingegen betreibt heute schon ein Energiemanagement zur Stromkostenoptimierung. Hier könnte der Gesetzgeber Anleihen nehmen. Dennoch bleibt es eine längerfristige Aufgabe. Es gibt allerdings hoffnungsvolle Pilotprojekte und Versuche, auf denen man aufbauen kann.
Können Sie dennoch abschätzen, wann das Smart metering für den Verbraucher kommt?
Kurth: Heute dreht sich in Politik und Wirtschaft viel um Erwartungsmanagement. Es gibt häufig Krisen, weil bei den Menschen Hoffnungen geweckt werden, die nicht realistisch sind. Man könnte neue Zähler sehr schnell einbauen. Nur würde es isoliert nichts bringen. Ich habe auch keinen intelligenten Zähler in meinem Keller, weil ich noch keinen Vorteil für mich sehe und ich schon jetzt weiß, wenn mein Backofen an ist. Es wird Jahre dauern, bis es sich ökonomisch lohnt. Eine Umstellung auf ein smartes Gesamtsystem für Energie benötigt viel Zeit. Auch der Mobilfunk ist nicht über Nacht entstanden. Es hat fünfzehn Jahre gedauert. Wir müssen jetzt die richtigen Weichen stellen, aber wir dürfen auch keine Illusionen befördern. Wenn wir ein intelligentes Strom- und Wärmemanagement für Privathaushalte anbieten können, werden die Kunden mitmachen, auch wenn dies etwas kostet.
In den deutschen Netzen wird für die Lastoptimierung viel Regelenergie verschwendet. Der Endverbraucher zahlt hierfür die Zeche. Warum hält die Bundesnetzagentur an den vier Regelzonen fest und hat noch keinen sogenannten zentralen Netzregler etabliert?
Kurth: Die Behauptung, dass allein der Zentralregler die Einsparung für den Verbraucher bringt, ist falsch. Das Kooperationsmodell, bei dem die vier Betreiber bei der Beschaffung der Systemdienstleistung zusammenarbeiten, bringt bereits heute 95 Prozent der erzielbaren Einsparungen. Diese Einsparung wollen wir für alle Netznutzer sofort realisieren. Langfristig sind ein Zentralregler und weitere Integrationen aber nicht ausgeschlossen.

Eine ziemlich große Behörde: Die Bundesnetzagentur in der Bundesstadt Bonn
Momentan sind drei von vier Übertragungsnetzbetreibern im Kooperationsmodell. Nun sollen durch das Hinzukommen des Vierten die großen Einsparungen kommen?
Kurth: Der Vierte ist in der Tat der entscheidende. Dabei handelt es sich um die RWE-Tochter Amprion. Deren Netz hat eine zentrale Lage in Deutschland. Die Gutachten besagen, dass wir so einen entscheidenden Sprung nach vorn kommen, was auch inzwischen eingetreten ist.
Bei Strompreiserhöhungen wird oft auf den Preis der Strombörse EEX Bezug genommen. Gutachten bewerten die Preisbildung an der EEX aber als nicht manipulationssicher. Was unternimmt die Netzagentur? Welche Auswirkungen sind für zu den Endverbraucher erwarten?
Kurth: Die Bundesnetzagentur hat Vorschläge entwickelt, die die Transparenz der Strompreisbildung verbessern sollen. Es gibt Überwachungsmaßnahmen und eine Börsenaufsicht. Das Kartellamt hat eine Sektoruntersuchung durchgeführt, die den Manipulationsvorwürfen durch An- und Abschalten von Kraftwerken nachgeht. Bisher liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor. Bei der Einspeisung von erneuerbaren Energien aus Windkraft und Photovoltaik ist durch die komplette Vermarktung über die Börse nichts zu manipulieren. Auch der europaweite Stromhandel wird die Transparenz verbessern.
Welchen Regulierungsbedarf – angesichts der Manipulationsvorwürfe – sieht die Bundesnetzagentur bei Strom?
Kurth: Auf europäischer Ebene bestehen Transparenzinitiativen, die dem Vorwurf des Zurückhaltens von Kraftwerkskapazitäten und damit der Strompreismanipulation begegnen sollen. Großanbieter in Europa veröffentlichen heute schon ihre Revisionszeiten von Kraftwerken und informieren so die übrigen Markteilnehmer über die Stromerzeugung. Mit der EU-Kommission haben wir eine Initiative zur verbesserten Überwachung des Stromhandels gestartet. Je mehr Strom in Deutschland aus erneuerbaren Quellen kommen wird, der ja über die Börse gehandelt werden muss, umso eher wird sich der Manipulationsvorwurf relativieren.
Wie sieht zusammenfassend ihre Vision für den Stromarkt aus?
Kurth: Mehr Transparenz, mehr Strom an die Börse, mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung. Je mehr Transparenz auf der Erzeugungs- und Einspeiseseite besteht, desto geringer wird auch der Verdacht, dass manipuliert werden könnte. Strommengen aus Kraft-Wärme-Koppelung und alle aus erneuerbaren Quellen müssen gemäß Verordnung ohnehin über die Börse gehandelt werden.
Zwei wesentliche Stromanbieter sind heute noch vertikal integriert, d.h. Erzeugung, Verteilung und Vertrieb an den Endkunden kommen vom gleichen Betreiber. Wie bewerten Sie dies?
Kurth: E.ON hat sein Netz an den holländischen Betreiber TENNET verkauft. Vattenfall an den belgischen Betreiber elia und an einen Investitionsfond. RWE und EnBW sind angehalten gemäß EU-Regeln, Netz und Erzeugung schärfer zu trennen. Es bestehen keine rechtlichen Querbeziehungen beim Management. Die vertikale Integration ist aufgelöst.
Welche Chancen sehen Sie als BNetzA für eine deutschlandweite Stromgesellschaft, die „Netz AG“?
Kurth: Die Unternehmen sind z. T. bereits weiter. Vielleicht gibt es bald ein europäisches Übertragungsnetz. Der holländische Netzbetreiber, der das Eon-Netz übernommen hat, wird durch das Einrichten weiterer Grenzkuppelstellen versuchen, Synergien zu heben. Windstrom wird jetzt schon an holländischen, englischen und norwegischen Küsten eingespeist. Unser Ziel ist ein europäisches Stromnetz mit einem europäischen Stromhandel. Die europäische Erzeugerlandschaft wird anders aussehen als heute im deutschen Strommarkt. Die Vision ist ein gesamteuropäischer Markt für Strom und auch für Gas.
Stichwort: Gas. Am 24.3.2010 hat der BGH die ausschließliche Gaspreiskoppelung an den Ölpreis untersagt. Was bedeutet das Urteil für den Endverbraucher?
Kurth: Die Bundesnetzagentur reguliert nur die Netzentgelte. Das Urteil bezieht sich auf zivilrechtliche Verträge von Versorgern mit Endverbrauchern. Für Privatkunden darf nicht der Gaspreis per Gleitklauseln an den Ölpreis gekoppelt werden. Das Urteil gilt aber nicht für das Gas, das die Versorger z.B. bei Gazprom beziehen. Die Großen, wie EON-Ruhrgas, sind inzwischen aber selbst bemüht, beim Bezug den Gaspreis vom Ölpreis zu entkoppeln. Aktuell besteht auf Grund der Wirtschaftskrise ein Überangebot an Gas im Weltmarkt. Bei Öl sieht das nicht so aus.

Kurth will sich dafür einsetzen, dass die Preise für Energie purzeln
Würde es Sinn machen, den Gasmarkt analog dem Elektrizitätsmarkt zu kontrollieren?
Kurth: Wir machen das jetzt schon. Beides ist in ähnlicher Weise reguliert.
Wie kommt es dann, dass der Wettbewerb auf dem Gasmarkt noch längst nicht so weit ist wie beim Strom?
Kurth: Das liegt nicht am Netz, sondern an der Historie. Der Gasmarkt in Deutschland hatte lange Zeit keine Zugangsregulierung. Wir haben 2005 einen sehr fragmentierten Gasmarkt vorgefunden. Es war nicht möglich für den privaten Gaskunden, den Anbieter zu wechseln, weil es Gebietsmonopole gab.
Von anfangs 25 Marktgebieten im Gasmarkt sind es jetzt nur noch sechs und künftig nur noch drei. Zwischen Strom- und Gasmarkt besteht ein Zeitsprung von ca. fünf Jahren. Nun treten aber mehr Anbieter in den Gasmarkt ein. In jedem Gebiet dürften es jetzt schon mehr als fünf Anbieter sein. Beim Strom sind es in jedem Gebiet schon mehr als dreißig. Es entsteht so Wettbewerb, der dem Gas-Endkunden zu gute kommt. Kundenwechselmechanismus und Bilanzierungsregeln sind erst von der Bundesnetzagentur eingeführt worden. Bei Strom sah das ganz anders aus. Hier war es vor 2005 schon möglich, seinen Anbieter zu wechseln.
Wie sehen Sie die Monopolstellung von einzelnen Energieversorgern bzw. Konsortien durch die Ostseepipeline, das Nabucco-Projekt oder den South-Stream?
Kurth: Grundsätzlich ist es besser, wenn mehr Leitungen vorhanden sind. Gasversorgungsengpässe, die beim Durchleiten aus den Erzeugerländern über Transferstaaten aus politischen Gründen entstehen – wie bei der Ukraine- und jüngst auch bei der Weißrussland-Krise – werden sich reduzieren. Mehr Verbindungen nach Westeuropa werden deshalb die Versorgungssicherheit erhöhen. Die Verteilung erfolgt dann über ein deutsches reguliertes Netz, mit allen seinen Wettbewerbsmöglichkeiten. Die Zuleitungen nach Deutschland sind nicht reguliert.
Das Gespräch führte Erich Kram.
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine Bundesoberbehörde (Regulierungsbehörde). Ihre Aufgabe ist u. a. die Förderung des Wettbewerbs in so genannten Netzmärkten. Hauptstandorte der Bundesnetzagentur sind Bonn, Mainz, Berlin und Saarbrücken.
Die Agentur untersteht dienstlich und – überwiegend – fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die Abteilung 7 (Schiene) untersteht fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Sie hat weitere zehn Außenstellen und den jeweiligen Außenstellen zugeordnete Standorte, so dass eine bundesweite Flächenpräsenz gegeben ist.
Aktueller Präsident der Bundesnetzagentur ist Matthias Kurth.
Abkürzungen und Begriffe:
EEG: Erneuerbare Energien Gesetz
EEX: Die European Energy Exchange (EEX) ist ein Marktplatz für Energie und energienahe Produkte. Die EEX (bzw. die Börse selbst) unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz.
Smart metering: Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein elektronischer Stromzähler, der dem Energieversorgungsunternehmen über eingebaute Zusatzfunktionen oder nachträgliche Module ermöglicht, die erfassten Zählerstände über die Ferne auszulesen.
Smart Grid: Der Begriff intelligentes Stromnetz (engl. Smart Grid) umfasst die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern, elektrischen Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln in Energieübertragungs- und -verteilungsnetzen der Elektrizitätsversorgung. Damit wird eine Überwachung und Optimierung der miteinander verbundenen Bestandteile ermöglicht. Ziel ist die Sicherstellung der Energieversorgung auf Basis eines effizienten und zuverlässigen Systembetriebs.
Amprion: Die Amprion GmbH (vormals RWE Transportnetz Strom GmbH) ist eine Tochtergesellschaft der RWE AG und beschäftigt ca. 850 Mitarbeiter, ihr Hauptsitz befindet sich in Dortmund. Innerhalb der RWE nimmt Amprion die Rolle des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Strombereich wahr. Die Amprion GmbH ist ein führender Übertragungsnetzbetreiber in Europa und betreibt mit 11.000 Kilometern das längste Höchstspannungsnetz in Deutschland.
Tennet: Tennet B.V. ist ein 1998 gegründeter niederländischer Stromnetzbetreiber mit Sitz in Arnheim. Tennet befindet sich vollständig im Besitz des niederländischen Staates und betrieb 2008 in den Niederlanden ein Stromnetz von 3507 km Länge bei einem Umsatz von 460,26 Mio. Euro mit 838 Mitarbeitern.
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