EnEV 2009 schreibt die Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich vor
Geschrieben von Christine Keil am 11/24/09 • Kategorisiert als Energie,erneuerbare Energien
Von Christine Keil
Wer ab diesem Jahr einen Bauantrag einreicht muss seit 01.Oktober die neue Energie-Einspar-Verordnung 2009 (EneV 2009) berücksichtigen. Diese löst die EnEV 2007 ab. Mit der EnEV 2009 tritt in diesem Jahr bereits die zweite Vorschrift zur Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft.
Seit dem 01. Januar ist bereits das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EeWG) verbindlich. Die beiden Verordnungen ergänzen sich und sind bei Neuplanungen und Bauen im Bestand zwingend umzusetzen. Die EnEV beschränkt sich auf die Einsparung von Energie. Das EeWG beinhaltet Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Die EnEV 2009 löst die EnEV 2007 ab und passt die Vorschriften an den aktuellen Stand der Technik an. Im Wesentlichen bringt sie folgende Änderungen gegenüber der EnEV 2007 mit sich:
1. Das Anforderungsniveau wird im Mittel um 30% gegenüber der EnEV 2007 angehoben.
2. Referenzgebäude gelten jetzt auch für Wohngebäude, d.h. es müssen beide Nachweisverfahren nicht nur – wie bisher – für Nicht- Wohngebäude angewendet werden, sondern für beide Gebäudearten.
3. Einzelne Nachrüstpflichten werden erweitert. So müssen zum Beispiel die bisher ungedämmten obersten Geschossdecken nachgedämmt werden.
4. Nachtstromspeicherheizungen müssen langfristig abgebaut werden.
5. Wärmeerzeuger müssen in Zukunft eine Mindestaufwandszahl erfüllen.
6. Der Vollzug der EnEV wird gestärkt. So wird die Umsetzung ab diesem Jahr durch die Schornsteinfeger kontrolliert und einheitliche Bußgelder für Alt- und Neubauten eingeführt.
Für Hauseigentümer entstehen in Zukunft höhere Kosten
Bei allen positiven Impulsen steigen die Investitionskosten für Eigentümer von Bestandsgebäuden weiter. Höhere Anforderungen an Geldbeutel und Gebäude sind auch in Zukunft für jede weitere Änderung der EnEV zu erwarten. So soll 2010 eine sogenannte Reparaturnovelle zur EnEV hinzukommen. Dieser folgt 2012 voraussichtlich eine weitere Verschärfung des Anforderungsniveaus. Die Pläne in Sachen EnEV erstrecken sich bis 2020. Dann sind im Idealfall alle Neubauten sogenannte Nullenergie- oder Energie-Plus-Häuser.
Auf den ersten Blick betrifft das Wärmegesetz nur Neubauten. Jedoch sind umfangreiche Änderungen am Bestand, Anbauten über 50 m2 und Umbauten genauso vom neuen Wärmegesetz und der EnEV 2009 betroffen. Das Wärmegesetz sieht vor, dass für Heizung und Warmwasser teilweise erneuerbare Energien genutzt werden. Wer also einen Bauantrag einreicht oder Bauanzeige erstattet, muss in diesen Bereichen z.B. die Nutzung von Sonnenenergie durch Solarkollektoren nachweisen. Allerdings kann als Alternative auch die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht werden, z.B. indem die Gebäudehülle besser gedämmt wird. Das Wärmegesetz erkennt in beiden Bereichen zahlreiche Lösungen an.
Das Wärmegesetz verschärft die Anforderungen der EnEV nicht, sondern bezieht sich lediglich auf die Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien für Heizung und Wasser. Daneben steht das Dämmen eines Gebäudes als „anerkannte Ersatzmaßnahme nach dem Wärmegesetz“ in direktem Bezug zur EnEV. Wie bereits erwähnt, kann ein Bauherr das Wärmegesetzt auch erfüllen indem er sein Gebäude besser dämmt. Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs muss er dann mit seinen Werten die jeweilige EnEV um 15% unterschreiten. Auch muss die Wärmedämmung um 15% höher sein als in der gültigen EnEV gefordert.
Bei der KfW bekommen Bauherren im Rahmen des CO2-Sanierungsprogramms Investitionszuschüsse für effiziente Einzelmaßnahmen, zum Beispiel dem Austausch von Fenstern. So hat das Kreditinstitut nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits mehr Anträge auf Förderung bearbeitet als im letzten Jahr. Auf den Seiten der Deutschen Energieagentur, der KfW- Bankengruppe und des Bundesumweltministeriums findet man Informationen zu staatlichen Förderprogrammen.
Weiterführende Links:
Bundesumweltministerium: http://www.erneuerbare-energien.de ).
Deutsche Energieagentur: http://www.dena.de oder http://www.zukunft-haus.info
KfW-Bankengruppe: http://www.kfw-foerderbank.de/
Wer ab diesem Jahr einen Bauantrag einreicht muss seit 01.November die neue Energie-Einspar-Verordnung 2009 (EneV 2009) berücksichtigen. Diese löst die EnEV 2007 ab. Mit der EnEV 2009 tritt in diesem Jahr bereits die zweite Vorschrift zur Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft.
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